Sprech­stunden­bedarfs­vereinbarungen

 

In Sprechstundenbedarfsvereinbarungen wird geregelt, welche Produkte eine Ärztin/ein Arzt in ihrer/seiner Praxis für den Verbrauch an mehr als einem Patienten zur Notfall-  bzw. Sofortbehandlung vorhalten muss. Der Sprechstundenbedarf dient ausschließlich der Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen. 

Wichtig:

  • Sprechstundenbedarfsvereinbarungen werden zwischen Ihrer KV und den Landesverbänden der Krankenkassen geschlossen. Dem entsprechend gibt es aktuell 17 verschiedene SSB-Vereinbarungen.
  • Es gelten die Verordnungsgrundsätze der regionalen SSB-Vereinbarungen.
  • Je nach Anzahl der Krankenkassenmitglieder in einem KV-Bezirk wird die Krankenkasse mit den meisten Versicherten für die zentrale Bearbeitung des Sprechstundenbedarfs zuständig gemacht, i.d.R. die AOK
  • Bitte geben Sie das Quartal an und tragen den in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zuständigen Kostenträger für den Sprechstundenbedarf ein.
  • Die Verordnung von Sprechstundenbedarf erfolgt auf dem Rezeptmuster 16 (Abb. rechts)
  • Sprechstundenbedarf wird grundsätzlich kalendervierteljährlich bezogen.
  • Rezepte sind unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots auszustellen. Preisvorteile größerer Packungseinheiten sind zu nutzen.
  • Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wird dem Arzneimittelrichtgrößenvolumen zugerechnet und unterliegt der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
  • Nicht zum Sprechstundenbedarf zählen Mittel, die nur für einen Patienten bestimmt sind und über Einzelrezept auf den Namen des Patienten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse zu verordnen sind.

Nicht zu verwechseln mit dem Sprechstundenbedarf ist der „Praxisbedarf“ von Verbrauchsmaterialien und Hygieneartikeln. Der Praxisbedarf, beispielsweise Latexhandschuhe, OP-Hauben, OP-Kittel oder Reinigungsmittel, gehört zur Grundausstattung der ärztlichen Praxis und wird von der Ärztin/dem Arzt selber eingekauft und bezahlt. Die Kosten des Praxisbedarfs sind mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten.

*In Berlin wickeln Sie die SSB-Bestellung bitte direkt über die AOK Nordost ab!

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der einzelnen KVen

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Baden-Württemberg:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Baden-Württemberg (PDF)

Bayern:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Bayern (PDF)

Berlin:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Berlin (PDF)

Brandenburg:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung Primärkassen KV Brandenburg (PDF)
Sprechstundenbedarfsvereinbarung Ersatzkassen KV Brandenburg (PDF)

Bremen:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Bremen (PDF)

Hamburg:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Hamburg (PDF)

Hessen:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Hessen (PDF)

Mecklenburg-Vorpommern:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Mecklenburg-Vorpommern (PDF)

Niedersachsen:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Niedersachsen (PDF)
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Niedersachsen Anhang (PDF)

Nordrhein:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Nordrhein (PDF)
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Nordrhein Anhang (PDF)

Rheinland-Pfalz:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Rheinland-Pfalz (PDF)

Saarland:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Saarland (PDF)

Sachsen:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Sachsen (PDF)

Sachsen-Anhalt:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Sachsen-Anhalt (PDF)

Schleswig-Holstein:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Schleswig-Holstein (PDF)

Thüringen:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Thüringen (PDF)

Westfalen-Lippe:
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Westfalen-Lippe (PDF)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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