
Wieso gibt es von Piratoplast jetzt Augenpflaster mit Funkelsteinen?
Mit den glitzernden Funkelstein-Augenpflastern möchten wir die Motivation der Kinder zum Pflastertragen steigern. Denn unsere aufregenden Funkelstein-Designs sind etwas ganz Besonderes. So besonders, dass pro Bestellung auch nur ein Funkelstein-Design ausgewählt werden kann. Kinder werden die neuen Motive mit den glitzernden Funkelsteinen lieben – mit positivem Effekt auf die Therapie. Denn was man liebt, trägt man auch gern.
Wir haben einige Antworten auf Frage zusammengestellt, die Sie sich eventuell rund um unsere neuen Augenpflaster mit Funkelsteinen stellen.
Muss bei der Verordnung etwas beachtet werden?
Nein, die Verordnung kann weiter wie gewohnt erfolgen und sollte neben der PZN und Diagnose eine Begründung beinhalten.
Hier finden Sie Tipps für eine reibungslose Verordnung
Können die Steine beim Tragen des Augenpflasters stören?
Nein, die Steine sind sehr leicht und werden kaum wahrgenommen, das haben Anwendungstests bestätigt.
Können die Funkelsteine abfallen?
Nein, als Medizinprodukt müssen die Piratoplast Funkelstein Augenpflaster sehr hohe Qualitätsstandards erfüllen. Wir haben durch ein erprobtes Produktionsverfahren und ausgiebige Tests sichergestellt, dass sich die Funkelsteine bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht vom Pflaster lösen können.
Können die Funkelsteine verschluckt werden?
Nein, die Funkelsteine können nicht verschluckt werden, da sie sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht vom Pflaster lösen können.
Können die Steine das Auge verletzen?
Nein, die Steine sind auf der Außenseite des Pflasters angebracht und werden nicht zum Auge hin aufgeklebt. Das Material ist nicht scharfkantig.
Können die Steine dazu führen, dass das Augenpflaster schlechter klebt?
Nein, die Steine beeinflussen die Kleber-Beschaffenheit nicht.
Kann sich die Kleber-Beschaffenheit durch das Aufbringen der Steine verändern?
Nein, die Steine beeinflussen die Kleber-Beschaffenheit nicht.
Können die Steine allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten verursachen?
Nein, die Steine sind auf der Pflaster-Oberfläche aufgebracht, es gibt keine Berührungspunkte mit der Haut.
Sind die Funkelstein-Augenpflaster auch für kleine Kinder geeignet? Ab welchem Alter können sie angewendet werden?
Auch die Funkelstein-Augenpflaster von Piratoplast können bei Kindern ab 6 Monaten angewendet werden. Es gibt keine Einschränkungen durch die Funkelsteine.
Bei Babys und Kleinkindern könnte es bei Erst-Verordnungen ratsam sein, zunächst Augenpflaster ohne Funkelsteine zu empfehlen, um das Trageverhalten während der Therapie zu beobachten (z.B. ob das Kind ein Abwehrverhalten zeigt und sich das Pflaster abreißt.)
Werden die Funkelstein-Pflaster teurer?
Nein, wir behalten den bisherigen Preis bei und sind nach wie vor mit der günstigste Okklusionspflaster-Anbieter.
Wieso kann pro Bestellung nur 1 Funkelstein-Design gewählt werden?
Die Funkelstein-Augenpflaster sind etwas ganz Besonderes und daher gibt es sie nur in begrenzter Zahl.
Wieso gibt es nicht mehr Motive mit dem Funkelsteinen?
Die Funkelstein-Augenpflaster sind etwas ganz Besonderes und daher gibt es sie nur in begrenzter Zahl.
Piratoplast MIX Bestellblock und Unterstützungsmaterial für Ihre Praxis
Infos im Überblick
Größe | klein (65 x 48mm) | groß (75 x 57mm) | extragroß (85 x 57mm) |
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empfohlenes Alter | bis 3 Jahre | 3 – 6 Jahre | ab 6 Jahre |
MIX Extra Soft | PZN: 16037531 | PZN: 16037548 | PZN: 16037554 |
MIX | PZN: 14306725 | PZN: 14306719 | PZN: 14306702 |
Hilfsmittel-Verzeichnisnummer: 25.21.20.2
Infos zur Rezeptausstellung
Bitte stellen Sie ein Rezept über die jeweilige Piratoplast-Variante (Piratoplast MIX, Piratoplast MIX Extra Soft, Piratoplast Boy Soft, Piratoplast Girl Soft) aus! Bitte beachten Sie dabei, dass folgende Punkte unbedingt genannt werden müssen:
- Diagnose mit Datum
- Augenpflaster-Marke und Größe
- Packungsgröße (50 oder 100 Stück)
- Verordnungszeitraum
Interessieren sich Ihre kleinen Patienten für Piratoplast MIX / MIX Extra Soft, geben Sie ihnen bitte direkt ein Bestellformular für die Apotheke mit! Hier kann jedes Kind aus 28 verschiedenen Designs wählen und sich seine individuelle 100er Packung zusammenstellen lassen.
Rund 95 % aller MIX-Bestellungen sind schon am Folgetag in der Apotheke verfügbar, so dass Sie die Therapie schnell beginnen bzw. fortsetzen können.
So sollte Ihr Rezept aussehen
Damit Ihre kleinen Patienten ihre ausgewählten Lieblingspflaster erhalten, haben wir hier einige Informationen für eine reibungslose Verordnung zusammengefasst. Um Nachfragen der Krankenkassen zu vermeiden, sollte das Rezept wie folgt ausgestellt werden:
- Feld mit der Ziffer 7 für Hilfsmittel ankreuzen
- Bezeichnung des Hilfmittels oder Hilfsmittelnummer angeben
Hilfsmittel-Verzeichnisnummer: 25.21.20.2
- Größe des Hilfsmittels und Gesamtstückzahl nennen
- PZN angeben
- Verordnungsgrund und Diagnose benennen
Freiwillig:
- Begründung für das ausgewählte Okklusionspflaster ergänzen, z.B. “Sicherstellung einer konsequenten Therapiedurchführung” oder “Sicherstellung einer guten Compliance”
- Verordnungszeitraum z.B. “Monatsbedarf” angeben
- Die Angabe einer Begründung für die ausgewählten Okklusionspflaster stellt sicher, dass die Pflaster nicht substituiert werden und die Kinder ihre ausgewählten Lieblingspflaster in der Apotheke bekommen.
Aut-Idem-Regelung keine Anwendung bei Okklusionspflastern
Die Aut-Idem-Regelung bedeutet, dass der Apotheker neben dem verordnenden Arzt in die Auswahl einbezogen wird, welches Arzneimittel der Patient erhalten soll.
Wichtig:
- Das Kreuz verbietet Aut-idem.
- Die Aut-Idem-Regelung gilt nur für Arzneimittel und findet für Hilfsmittel wie Okklusionspflaster, enterale Ernährung und Verbandstoffe, keine Anwendung.
- Okklusionspflaster sind Hilfsmittel und keine Verbandmittel.
- Hilfsmittel sind nicht budgetiert, d.h. der Arzt kann diese ohne Begrenzung verordnen
28 MIX-Designs – davon 2 mit Funkelsteinen
Die Sterne am Augenpflaster-Himmel.
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MIX Extra Soft – extrasanft zu lösen
Unsere Klebetechnologie auf Silikonbasis
Alle Infos für den Praxisalltag
Wichtiges rund um die Okklusionspflaster-Verordnung!